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Allgemeine Geschäftsbedingungen Burda Direct GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die Burda Direct GmbH, Hubert-Burda-Platz 2, 77652 Offenburg, vertreten durch die Geschäftsführung Elisabeth Varn und Kerstin Gajewi, eingetragen im Handelsregister B beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB-Nr. 471944 (im Folgenden „Burda“ genannt) organisiert und betreut als gewerblicher Spielvermittler die Teilnahme von Einzelspielern an der Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential ClimaClic (im Folgenden „Lotterie“ genannt) der ClimaClic gGmbH (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) als Betreiberin der Spielvermittlungsplattform www.climaclic.de.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Teilnahmebedingungen“ genannt) regeln das Verhältnis der einzelnen Spieler zu der Vermittlerin und die genauen Modalitäten des Spielvermittlungsvertrages. Burda handelt gegenüber dem Veranstalter im Namen und für Rechnung, mit Vollmacht und ausschließlich im Auftrag des einzelnen Spielers.

 

2. Vermittlung der Lotterieprodukte

2.1 Vor einer ersten Spielteilnahme muss sich ein Spieler auf der Spielvermittlungsplattform von Burda registrieren und ein persönliches Spielkonto einrichten. Hierzu sind folgende gesetzlich erforderliche, personenbezogene Daten anzugeben: Vor- und Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum E-Mail-Adresse und Wohnsitz, sowie, falls nötig, Geburtsname/-ort (kurz: „Registrierungsdaten“), § 6a Abs. 1, 2 GlüStV 2021.

Ohne erfolgreiche Registrierung auf dem Spielvermittlungsportal ist keine Spielteilnahme möglich.

Burda überprüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten und fordert den Spieler, sofern diese nicht festgestellt werden kann, zur Korrektur der Angaben oder zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben auf. Vor Bestätigung der Richtigkeit ist eine Spielteilnahme für einen Zeitraum von 72 Stunden ab der Registrierung bis zum einem Einzahlungslimit von 100 Euro möglich. Eine Auszahlung möglicher Gewinne bleibt aber bis zur Bestätigung der Richtigkeit der Registrierungsdaten unzulässig, § 6a Abs. 4 GlüStV 2021.

2.2 Der Spielteilnehmer soll das im Rahmen der Registrierung erstellte Passwort für den zugangsgeschützten Bereich auf der Webseite absolut geheim halten und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 4 Wochen) ändern.

2.3 Burda behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen eine Registrierung bzw. Spielteilnahme nicht anzunehmen, insbesondere beim Vorliegen folgender Gründe:

  • Der Spieler hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Der Spieler ist in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt.
  • Der Spieler befindet sich zum Zeitpunkt der Spielscheinabgabe in einem Staat/Bundesland, nach dessen Recht die Teilnahme an den Lotterien nicht gestattet ist.
  • Der Spieler handelt im Namen Dritter.
  • Der Spieler hat bereits ein Spielkonto bei Burda.
  • Der Spieler gibt unvollständige oder unrichtige Daten an.
  • Der Spieler zeigt Anzeichen von Spielsucht.
  • Das Spiel- und/ oder Bankkonto weisen keine ausreichende Kostendeckung auf.
  • Lastschrifteinzüge der Spielteilnehmenden werden rückbelastet.

Burda behält sich zudem das Recht vor, eine Registrierung bzw. Spielteilnahme auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4 Im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens ist Burda berechtigt, die Registrierungsdaten durch Abgleich mit Referenzdateien entsprechender, geeigneter Auskunftsinstitute zu überprüfen. Nähere Informationen zu den Auskunftsinstituten und den Identifizierungsverfahren können den Datenschutzbestimmungen entnommen werden.

Die Überprüfung der angegebenen Daten erfolgt in zwei Schritten durch eine Personen- und eine Banküberprüfung. In einem ersten Schritt werden die durch den Spieler angegebenen Registrierungsdaten durch den Abgleich mit Referenzdaten verifiziert. In einem zweiten Schritt wird überprüft, ob die ggf. bereits angegebenen Bankdaten der Identität des Spielers zuzuordnen sind. Schlägt die Überprüfung der Bankdaten über das Auskunftsinstitut fehl, kann der Spieler seine Bankdaten über das 1-Cent-Verfahren verifizieren. Weitere Identifizierungsverfahren können von Burda angeboten werden.

2.5 Nach Eingabe der Registrierungsdaten erhält der Spieler eine feste Kundennummer und auf der Website von Burda wird ein Spielkonto eingerichtet.

2.6 Burda fordert den Spieler regelmäßig zur Überprüfung seiner hinterlegten Registrierungsdaten auf und sieht auf seiner Spielvermittlungsplattform die Möglichkeit vor, Änderungen vorzunehmen, § 6a Abs. 5 Satz 1, 2 GlüStV 2021.

2.7 Übertragungen von Geld zwischen Spielkonten sind nicht zulässig, § 6b Abs. 5 Satz 1 GlüStV 2021.

2.8 Burda führt für jeden Spieler ein Kundenkonto. Eine mehrfache Registrierung und Führung eines Spielkontos bei demselben Vermittler ist unzulässig, § 6a Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021.

2.9 Im Rahmen einer postalischen oder telefonischen Lotterieteilnahme, bei der es nicht erforderlich ist, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, erstellt Burda für den Spieler ein Spielkonto unter Eingabe der übermittelten Daten. Der Spieler bekommt die Unterlagen zur Lotterieteilnahme postalisch zugesendet und muss die dort enthaltenen Daten überprüfen und ggf. berichtigen bzw. aktualisieren. Bei der Versendung per Post fallen zusätzlich Versandkosten an, über deren Höhe Burda den Spieler bei Vertragsschluss informiert.

 

3. Lotterieteilnahme

3.1 Zur Spielteilnahme an ClimaClic erhält der Spieler eine 11-stellige alphanumerische Kombination bestehend aus einem vorstehenden 4-stelligen Buchstabencode und einem darauffolgenden 7-stelligen Zahlen-Code, die jeweils nur einmal in dieser bestimmten Kombination vergeben werden. Eine mehrfache Ausstellung eines Loses mit derselben 11-stelligen Kombination ist ausgeschlossen, sodass jedem Spieler eine eindeutige alphanumerische Losnummer zugeordnet werden kann.

Der 4-stellige Buchstabencode wird automatisch vergeben und kann nicht durch den Spieler festgelegt werden. Bei dem 7-stelligen Zahlen-Code können die letzten sechs Ziffern entweder frei oder durch einen Zufallstipp durch den Spieler selbst festgelegt werden. Die erste der 7-stelligen Ziffern wird vom Veranstalter vergeben.

Es besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen Dauer- und Jahreslosen. Die Dauerlose berechtigen zur Teilnahme an den wöchentlichen Ziehungen sowie den Tagesziehungen. Die Jahreslose berechtigen zur Teilnahme an den monatlichen Ziehungen, eine Teilnahme an den Tagesziehungen findet nicht statt.

Die Ziehungen erfolgen gebündelt in der Regel montags, wobei die Tagesgewinne für die Tage Montag bis Sonntag der laufenden Woche am Sonntag nach der Ziehung und die Wochen- und Jahresgewinne jeweils am Donnerstag nach der Ziehung veröffentlicht werden. Terminänderungen bleiben vorbehalten.

3.2 Für die Teilnahme gelten ausschließlich die beim Veranstalter veröffentlichten Lotteriebestimmungen unter www.climaclic-ggmbh.de.

 

4. Vertragsschluss

4.1 Legt der Spieler sein ausgewähltes Produkt in den Warenkorb, zeigt dieser an, an welcher Ziehung das Los erstmalig teilnimmt.

4.2 Vor Abschluss des Spielvermittlungsauftrags informiert Burda den Spieler über den Endpreis der Spielteilnahme, bestehend aus dem Spieleinsatz und den Gebühren. Grundlage sind hierbei die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise des Veranstalters und gewerblichen Spielvermittlers.

4.3 Der Spielteilnehmer schließt im Rahmen des Spielvermittlungsauftrags zwei Verträge ab:

Zwischen dem Spieler und Burda wird ein Spielvermittlungsvertrag geschlossen. Dieser regelt die Vermittlung an den Veranstalter, die Einrichtung und Führung des Spielkontos auf der Spielvermittlungsplattform, Einzelverträge über die Vermittlung von Spielscheinen, die Leistung der Spieleinsätze sowie die Auszahlung der Gewinne. Der Vertrag kommt dabei zustande, wenn der Spieler auf den Kaufen-Button (namentlich z.B. „Jetzt Kaufen genannt) klickt. Die nach Vertragsschluss durch Burda zugesendete Bestätigungsmail ist rein informatorischer Natur.

Zwischen dem Veranstalter und dem Spieler wird ein Lotterievertrag geschlossen. Hier wird Burda lediglich als Vermittlerin tätig, sodass über diese Vermittlung hinaus für Burda keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen aus dem Lotterievertrag entstehen. In diesem Zusammenhang wird Burda durch den Spieler bevollmächtigt, den (virtuellen) Spielschein bei dem Veranstalter im Namen und auf Rechnung des Spielers einzureichen. Die genauen Modalitäten des Vertragsinhaltes bestimmen sich nach den Lotteriebestimmungen des Veranstalters.

4.4 Ein ausgefüllter Spielschein kann bis zum Klicken auf den Kaufen-Button geändert und gelöscht werden.

Erst wenn die Teilnahme des konkreten Spielscheins vom Veranstalter bestätigt wurde und Burda dies per E-Mail wiederum dem Kunden bestätigt, ist der Spielschein teilnahme- und gewinnberechtigt.

4.5 Burda übersendet dem Spieler nach Vertragsschluss in Textform eine Spielquittung. Der Versand per E-Mail ist kostenlos. Bei Versand per Post fallen zusätzlich Versandkosten an, über deren Höhe Burda den Spieler informiert.

4.6 Der vereinnahmte Spieleinsatz für die Teilnahme an der Lotterie wird an den Veranstalter weitergeleitet.

 

5. Vollmachterteilung

5.1 Der Spielvermittlungsvertrag regelt als Geschäftsbesorgungsvertrag die Einrichtung, Führung und Verwaltung des auf dem Spielvermittlungsportal www.climaclic.de durch Burda eingerichteten Spielkontos sowie spezifische Einzelgeschäfte. Im Rahmen der Lotterieteilnahme vermittelt Burda die Quittungs- bzw. Losnummern an den Veranstalter und leitet die Spieleinsätze des Spielers weiter.

In diesem Zusammenhang beauftragt und bevollmächtigt der Spieler Burda im Rahmen der Spielvermittlung mit der Organisation und Vermittlung seiner Teilnahme an der oben genannten Lotterie. Burda reicht das (virtuelle) Los bei dem Veranstalter ein, damit zwischen Teilnehmer und Veranstalter ein Lotterievertrag zustande kommt.

Zudem wird Burda ermächtigt, die ggf. anfallenden Gewinne über seinen Treuhänder bei dem Veranstalter geltend zu machen.

5.2. Der Spieler bevollmächtigt Burda zum Abschluss des Lotterievertrages gegenüber dem Veranstalter. Hierbei wird Burda im Namen, für Rechnung, mit Vollmacht und im Auftrag des Spielers tätig. Insoweit wird Burda zum Abschluss des Lotterievertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

6. SEPA-Lastschrift, Spieleinsätze, Weiterleitung

6.1 Das virtuelle Spielkonto des Spielers muss vor dem Spielvermittlungsauftrag ausreichende Kontodeckung mindestens in Höhe des Endpreises der Spielteilnahme aufweisen.

Spieler können Guthaben auf ihr virtuelles Spielkonto per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder sonstige von Burda angebotene Zahlungsmethoden laden. Einzahlungen erfolgen dabei zweckgebunden zur Lotterieteilnahme.

Zahlungen per Kreditkarte werden dem virtuellen Spielkonto unverzüglich gutgeschrieben. Zahlungen per SEPA-Lastschrift werden, sobald sie zum Einzug freigegeben wurden, gutgeschrieben.

6.2 Der Endpreis der Dauerlose und der Jahreslose muss spätestens bis zum Annahmeschluss eingezogen oder, sofern der Spieler das Entgelt selbständig überweist, eingegangen sein. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ermächtigt der Spieler im Rahmen der Spielvermittlung Burda zum Einzug des vereinbarten Entgelts durch SEPA-Lastschrift auf ein hierfür eingerichtetes Konto. Hierzu wird der Spieler der Burda ein SEPA Basismandat erteilen. Bei Zahlung per PayPal oder Kreditkarte muss spätestens bis zum Annahmeschluss eine Zahlungsbestätigung vorliegen. Weitere Zahlungsmethoden können dem Spieler angeboten werden.

Der jeweilige Annahmeschluss ist der Homepage unter www.climaclic.de zu entnehmen.

6.3 Wurde die Option Dauerlos gewählt, sichert der Spieler zu, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Spielers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Burda verursacht wurde.

Besteht zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abbuchung keine ausreichende Kontodeckung und kann infolgedessen eine Zahlung nicht erfolgen, wird der Spielvertrag des Spielers pausiert und der Spieler aufgefordert, die ausstehende Zahlung zu bewirken. Geschieht dies innerhalb der vorgegebenen Frist, endet die Pausierung und der Spieler behält seine in der Zwischenzeit ggf. entstandenen Gewinnansprüche. Erfolgt eine (Nach-)Zahlung nicht oder ist der Endpreis aus anderen Gründen, die nicht durch Burda zu vertreten sind, uneinbringlich, so endet der Spielvertrag und der Spieler verliert seine in der Zwischenzeit ggf. entstandenen Gewinnansprüche.

 

7. Änderung des Spielsystems

Burda ist berechtigt, Spielsysteme zur Anpassung an veränderte staatliche Abgaben, insbesondere Steuern, zu verändern. Der Spieler hat insoweit kein Sonderkündigungsrecht.

 

8. Treuhänder

8.1 Die Spieler bevollmächtigen Herrn Rechtsanwalt Roland C. Vogt, 77797 Ohlsbach als Treuhänder, die Spielquittungen für den Spieler in elektronischer Form zu verwahren sowie den Gewinnanspruch gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen und die Gewinnauszahlungen der Veranstalter entgegenzunehmen. Burda beauftragt im Rahmen der Spielvermittlung den Treuhänder entsprechend und schließt im Namen der Spieler einen unentgeltlichen Treuhandvertrag mit dem genannten Treuhänder.

Der Treuhänder führt hierfür ein eigenes Konto. Der Spieler hat gegenüber dem Treuhänder ein Einsichtsrecht in die Spielquittungen zu denjenigen Spielaufträgen, die in seinem Auftrag vermittelt worden sind.

8.2 Die dem Spieler zustehenden Gewinne werden vom Treuhänder ermittelt. Der Treuhänder ist berechtigt, im Rahmen des Treuhandvertrags mit dem Spieler eingezogene Gewinne auf das bei Burda geführte Spielkonto zu überweisen.

 

9. Gewinnauszahlung

9.1 Mögliche Gewinne erhält der Spieler in voller Höhe nach der Veröffentlichung der Gewinnzahlen auf sein virtuelles Spielkonto gutgeschrieben.

Liegen Gewinne in den Gewinnrängen 1 oder 2 vor, erfolgt eine Auszahlung an den Spieler nur nach einer erneuten Überprüfung der Identität durch geeignete Beweisdokumente und ausschließlich auf ein bei einem europäischen Kreditinstitut geführten Bankkonto.

Nicht zustellbare Gewinne verwahrt zunächst der durch den gewerblichen Spielvermittler beauftragte Treuhänder, eine Abführung und Zuführung zum Reinertrag erfolgt gesetzlich verpflichtend nach drei Monaten.

9.2 Burda stellt dem Spieler zudem eine Funktion zur Verfügung, mit der individuell festgelegt kann, dass Gewinne über einem bestimmten Geldbetrag automatisch auf das von dem Spieler angegebene Bankkonto ausgezahlt werden, § 6b Abs. 3 GlüStV 2021.

 

10. Laufzeit und Kündigung des Spielvermittlungsvertrages

10.1 Die Vertragslaufzeit des Spielvermittlungsvertrages wird dem Spieler innerhalb des Kaufprozesses und im Bestätigungsschreiben mitgeteilt und orientiert sich an den Kündigungsmodalitäten des Lotterievertrages abhängig von der Art der gekauften Lotteriescheine bzw. Lotterielose.

10.2 Dauerscheine bzw. -lose werden im Rahmen eines unbefristeten Abonnements verkauft, welches mit der ausgewählten Laufzeit abgeschlossen wird und sich jeweils um diese Auswahl verlängert, sofern der Spieler der Verlängerung nicht widerspricht.

10.3 Der Kauf von Jahreslosen ist als unbefristetes Abonnement oder mit einer befristeten Vertragslaufzeit von 12 Monaten möglich. In seiner Spieldauer ist das Jahreslos nicht an ein Kalenderjahr gebunden. Das befristete Abonnement kann mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden, sodass es nach Ablauf dieses Zeitraumes automatisch, ohne Notwendigkeit einer Kündigung, endet.

Das unbefristete Abonnement wird mit erstmaliger Vertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Vertragsverhältnis mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des 12. Vertragsmonats gekündigt werden. Nach Ablauf dieses 12-monatigen Zeitraumes verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit, welches der Spieler jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kann. Da die Endpreise der Jahreslose für den gesamten 12-monatigen Zeitraum im Voraus entrichtet werden, werden bei Kündigung während dieses 12-monatigen Zeitraumes die zu viel entrichteten Endpreise erstattet.

Der Spieler hat bei Vertragsschluss eine der beiden o.g. Optionen zu wählen. Hat der Spieler die Option der befristeten Vertragslaufzeit gewählt, kann er jederzeit die automatische Verlängerungsoption wählen. Ein Wechsel des unbefristeten Abonnements in eine Befristung ist dagegen nicht möglich.

10.4 Für den Nachweis der Fristwahrung einer Kündigung ist das Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens bei Burda maßgebend. Die Kündigung kann postalisch an die Burda Direct GmbH, Hubert-Burda-Platz 2, 77652 Offenburg, per Mail oder direkt über die Spielvermittlungsplattform erfolgen.

Zu spät eingegangene Kündigungen des Spielers können erst für das Ende der nächsten Spielperiode berücksichtigt werden. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.5 Im Falle einer Kündigung sendet Burda dem Spieler auf Wunsch eine Kündigungsbestätigung zu.

10.6 Etwaige dem Spielteilnehmer noch nicht ausbezahlte Gewinne werden nach Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung von Ziffern 8. und 9. unverzüglich ausbezahlt.

 

11. Schließung, Sperre und Inaktivität des Spielkontos

11.1 Der Spieler kann jederzeit sein Spielkonto selbst in seinem Kundebereich löschen. Er hat dabei eine Zahlungs-, Bank- und Kontoverbindung zur Auszahlung seines eventuellen Restguthabens auf dem virtuellen Spielkonto zu hinterlegen. Ohne diese Angabe kann das Konto nicht geschlossen werden. Burda überweist das (Rest-)Guthaben im Fall der Kontoschließung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen, auf das angegebene Bankkonto des Spielers.

Trotz Löschung des Spielkontos ist Burda gesetzlich verpflichtet, die Daten des Spielers für die Dauer von bis zu 10 Jahren aufzubewahren.

11.2 Der Spieler hat die Möglichkeit, sein Spielkonto über einen „Konto sperren“-Button zu sperren (Selbstsperre). Der Spieler entscheidet dabei selbst über die Dauer der Selbstsperre und über den Verbleib seines Guthabens. Das Guthaben kann grundsätzlich auf dem virtuellen Konto belassen oder auf das Bankkonto nach Maßgabe überwiesen werden.

Verbleibt das Guthaben auf dem virtuellen Spielkonto, hat der Spieler über den Customer-Service während des Zeitraums der Sperre die Möglichkeit, auf das Guthaben zuzugreifen und eine Überweisung auf sein Bankkonto zu veranlassen. Erfolgt die Sperre jedoch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr, wird das Guthaben von Burda auf das hinterlegte Konto überwiesen.

11.3 Burda ist berechtigt, das Spielkonto eines Spielers zu sperren (Fremdsperre), wenn insbesondere folgende Gründe vorliegen:

  • Wenn ein Verdacht besteht, dass der Spieler Gewinne unrechtmäßig erworben hat,
  • Wenn der Spieler gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Regelungen zur Geldwäsche, zum Glücksspielstaatsvertrag oder geltende Landesregelungen zum Glücksspiel, verstoßen hat,
  • Wenn der Spieler gegen Bedingungen für das Spielkonto verstoßen hat.

 

Burda unterrichtet den betroffenen Spieler unverzüglich über die Gründe der Sperre, soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben nicht entgegenstehen.

Erfolgt die Fremdsperre für einen festgelegten Zeitraum, ist das Restguthaben nach Ablauf der Dauer wieder auf dem Spielkonto verfügbar.

Erfolgt die Fremdsperre dauerhaft, wird das Restguthaben nach Maßgabe der Ziffer 11.1 auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

11.4 Greift der Spieler in einem Zeitraum von 24 Monaten durchgängig nicht auf sein Spielkonto zu und Burda verzeichnet keinen Login des betroffenen Spielers auf dem Spielvermittlungsportal in dem entsprechenden Zeitraum, so wird das Konto auf „inaktiv“ gesetzt. Der Spieler wird hierüber mindestens 30 Tage vor Inaktiv-Schaltung per E-Mail informiert.

Sollte sich kein Restguthaben auf dem inaktiven Spielkonto befinden, behält sich Burda vor, das Spielkonto nach eigenem Ermessen zu schließen.

Befindet sich ein Restguthaben auf dem inaktiven Spielkonto und der Spieler hat auf die Mitteilung der Inaktiv-Schaltung nicht reagiert, werden ab Inaktiv-Schaltung Verwahrungsgebühren von 5 € monatlich erhoben. Sollte das Restguthaben einen Betrag von weniger als 5 € aufweisen, wird das Restguthaben auf Null gesetzt und das inaktive Spielkonto wird geschlossen. Meldet sich der Spieler während der Inaktiv-Schaltung seines Kontos auf dem Spielvermittlungsportal an, wird die Inaktiv-Schaltung aufgehoben und der Zeitraum von 24 Monaten beginnt erneut zu laufen.

 

12. Haftungsregelungen

12.1 Burda schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.

12.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Burda nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche aus einer Garantie oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

12.3 In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich Burda zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet Burda nicht. Burda haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen, oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.

12.4 Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und von gesetzlichen Vertretern von Burda.

12.5 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf EUR 250.000,- pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens EUR 500.000,- aus diesem Vertrag, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche aus einer Garantie oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

12.6 Gegenüber Unternehmern verjähren Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten innerhalb eines Jahres.

 

13. Datenschutz, Informationspflichten nach DSGVO

Verantwortlicher und Kontakt: Burda Direct GmbH, Hubert-Burda-Platz 2, 77652 Offenburg; Datenschutzbeauftragter: Burda Direct GmbH, z.Hd. Datenschutzbeauftragter, PF 1223, 77602 Offenburg. Angaben für den Vertragsschluss erforderlich. Speicherung für die Dauer von Vertrag und Aufbewahrungspflichten. Verarbeitung von Namen, Kontaktdaten, Anschrift, Zahlungsdaten, E-Mail, Geburtsdatum, Losnummern, Bestellinformationen zum Zweck der Vertragserfüllung, der Betrugsprävention, sowie zu Werbezwecken (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b), f) DSGVO). Weiterleitung zu diesen Zwecken an Verarbeiter, Auskunfteien, Zahlungsdienstleister, Treuhänder, sowie ggf. Inkassoinstitute und Teilnehmer der jeweiligen Spielgemeinschaft. Es bestehen Rechte auf Auskunft, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, sowie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

 

14. Wichtige Hinweise zur Suchtprävention

Burda hält Informationsmaterial zur Vermeidung und Heilung von Spielsucht bereit, welches jederzeit unentgeltlich angefordert werden kann. Zudem stellt die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, Köln, eine Spielsuchthotline (Telefon (0800) 1 37 27 00, kostenlos und anonym) und eine Website (www.bundesweit-gegen-glücksspielsucht.de) bereit. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

 

15. Informationen zu Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten

Von dem an den Veranstalter weitergeleiteten Betrag für jede Veranstaltung werden vom Veranstalter grundsätzlich 30% als Gewinnsumme an die Spielteilnehmer der Lotterien ausgeschüttet. Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des vollständigen Verlusts des Spieleinsatzes.

 

16. Widerrufsbelehrung

Sofern der Spielteilnehmer Verbraucher ist, steht ihm für den Spielvermittlungsvertrag mit dem Spielvermittler Burda ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung hierüber finden Sie nachfolgend.

 

Für den Spielvertrag mit dem Veranstalter ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 12 BGB das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Hintergrund ist, dass ausgeschlossen werden soll, dass der Verbraucher nachträglich das Verlustrisiko auf den Unternehmer abwälzt. Vertragserklärungen per Internet stehen dem Ausschluss nicht gleich.

Ein Widerrufsrecht besteht hingegen für den Spielvermittlungsvertrag, für den das nachfolgende Widerrufsrecht gilt.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren:

Post: Burda Direct GmbH, ClimaClic, Hubert-Burda-Platz 2, 77652 Offenburg

E-Mail: widerruf@climaclic.de

Fax: 0781 - 969 039 701

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht des Spielteilnehmers erlischt vorzeitig, wenn Burda Direct die Dienstleistung vollständig erbracht hat oder mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Spielteilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Burda Direct verliert.

 

17. Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte

17.1 Burda ist als gewerblicher Spielvermittler berechtigt, hinsichtlich seiner Leistungen von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, d.h. den jeweiligen Teilnehmer von einer Spielteilnahme bzw. deren Vermittlung auszuschließen, soweit der Spielteilnehmer fällige Spieleinsätze und Gebühren nicht erbracht, insbesondere Zahlungen rückgängig gemacht hat. Dies gilt insbesondere auch für Spieleinsätze und Gebühren aus vorhergehenden Spielverträgen.

17.2 Burda ist ferner berechtigt, aus wichtigem Grund den Vertrag mit dem Spielteilnehmer mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist.

18. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Burda weist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

19. Schlussbestimmungen

19.1 Die vorliegenden Teilnahmebedingungen können nur bei triftigen Gründen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere in technischer oder kalkulatorischer Hinsicht angepasst werden.

Betrifft die Anpassung lediglich einzelne Bestimmungen, welche nicht wesentliche Vertragsbestandteile sind, gilt die Zustimmung des Spielers zu den geänderten Bestimmungen als erteilt, sofern der Spieler nicht innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Wochen eine ausdrückliche Erklärung abgibt. Zu Beginn dieser Frist wird der Spieler ausdrücklich auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens und dessen rechtliche Folgen hingewiesen.

Im Übrigen ist die Zustimmung des Spielers erforderlich.

19.2 Burda kann seine Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Spielteilnehmer steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

19.3 Für die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Offenburg, sofern der Spieler nicht Verbraucher ist.

19.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.

19.6 Sollten einzelne Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen des Vertrages.

 

Stand: 02.2024